Allgemeine Bearbeitungs- und Lieferbedingungen (ABL)
Allgemeine Bearbeitungs- und Lieferbedingungen (ABL) der harder-online GmbH für den über
die Onlineshops „unserdrucker.de“ und „labelprint24.com“ abgeschlossenen Geschäftsverkehr
(Stand November 2023)
§ 1 Geltungsbereich
1. Für den gesamten Geschäftsverkehr der harder-online GmbH oder einem durch die harder-online GmbH mit der Vertrags-durchführung beauftragten verbundenen Unternehmen (im Folgenden harder-online genannt) und dem Käufer, Auftrag-geber oder Besteller, im Folgenden Auftraggeber genannt, über die von harder-online betriebenen Onlineshops „unserdru-cker.de“ und „labelprint24.com“ gelten ergänzend zu den sons-tigen ausdrücklich vereinbarten besonderen Vertragsvereinba-rungen ausschließlich diese ABL.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen erkennt harder-online - auch bei vorbehaltsloser Leistungserbringung oder Zahlungsannahme - nicht an, es sei denn, harder-online stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Diese ABL gelten nur im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB; sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen ohne erneute Einbeziehung bis zur Stellung neuer ABL von harder-online.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen harder-online und dem Auftraggeber im Rahmen der Vertragsverhandlungen getroffen werden, sind aus Nachweisgründen schriftlich niederzulegen und von beiden Seiten zu bestätigen.
4. Nebenabreden, nachträgliche Vertragsänderungen und die Übernahme einer Garantie, insbesondere die Zusicherungen von Eigenschaften, oder die Übernahme eines Beschaffungs-risikos bedürfen der Schriftform, soweit sie durch nicht vertre-tungsberechtigte Personen abgegeben wurden.
§ 2 Beratung
1. harder-online berät den Auftraggeber nur auf ausdrücklichen Wunsch. Insbesondere in unterlassenen Aussagen liegt keine Beratung.
2. Die Beratung von harder-online erstreckt sich ausschließlich auf die Beschaffenheit der eigenen Produkte, nicht jedoch auf deren Verwendung beim Auftraggeber oder dessen weiteren Abnehmern; eine gleichwohl erfolgte Beratung zur Applikation beim Auftraggeber ist unverbindlich.
3. Die Beratung von harder-online erstreckt sich als produkt- und dienstleistungsbezogene Beratung ausschließlich auf die von harder-online erstellten Produkte und Leistungen.
Sie erstreckt sich nicht auf eine vertragsunabhängige Bera-tung, also solche Erklärungen, die gegeben werden, ohne dass Leistungen durch harder-online erbracht werden.
4. Die Beratungsleistungen von harder-online basieren aus-schließlich auf empirischen Werten aus dem eigenen Unter-nehmen und schließen den Stand von Wissenschaft und Technik nur unverbindlich ein.
5. Der Auftraggeber hat eigenverantwortlich die Eignung und die Verträglichkeit der Produkte für die beabsichtigte Verwen-dung zu prüfen und sicherzustellen, dies gilt insbesondere bei gummierten, selbstklebenden und nicht selbstklebenden Pro-dukten bezogen auf deren Eignung und Verträglichkeit mit den zur Anbringung bestimmten Untergrundmaterialien.
§ 3 Vertragsschluss
1. Um Bestellungen gegenüber harder-online abgeben zu können, benötigt der Auftraggeber zunächst ein Kundenkonto, mit welchem sich der Auftraggeber im Onlineshop einloggen kann. Das Einrichten eines Kundenkontos ist für den Auftrag-geber kostenfrei und stellt noch keine verbindliche Bestellung dar.
2. Mit der Nutzung des Onlineshops und der entsprechenden Abgabe einer Bestellung bestätigt der Auftraggeber als Unter-nehmer im Sinne von § 14 BGB zu handeln.
3. Durch die Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestel-len“ nach Eingabe aller notwendigen Angaben gibt der Auf-traggeber eine verbindliche Bestellung über die kalkulierten Waren ab. Die vom Auftraggeber abgegebene Bestellung stellt ein Angebot an harder-online zum Abschluss eines Kaufver-trages dar.
4. Nach Abgabe der Bestellung erhält der Auftraggeber von harder-online eine E-Mail an die vom Auftraggeber im Rahmen des Bestellprozesses angegebene E-Mail-Adresse, die den Eingang seiner Bestellung bei harder-online bestätigt und deren Einzelheiten im Detail aufführt Eingangsbestätigung). Die Eingangsbestätigung informiert lediglich über den Eingang der Bestellung bei harder-online und stellt noch keine Annah-me des über die Bestellung abgegebenen Angebotes dar.
5. Der Vertrag kommt erst mit der per E-Mail versandten Auf-tragsbestätigung von harder-online zustande. Als Auftragsbe-stätigung gilt auch die Übersendung der bestellten Waren.
6. harder-online ist nicht zur Annahme der Bestellung des Auftraggebers verpflichtet.
7. Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Angaben gelten als ausdrücklich nicht vereinbart und begründen keine Ver-pflichtungen von harder-online, weder im Sinne von Erfül-lungs- und Gewährleistungs- noch im Sinne von Schadener-satzpflichten. Die vom Auftraggeber im Rahmen seiner Bestel-lung zur Verfügung gestellten Daten werden von harder-online keiner Kontrolle unterzogen, die Verantwortung für die Richtig-keit der zur Verfügung gestellten Daten trägt ausschließlich der Auftraggeber. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbei-tungsfähige oder nicht lesbare Daten oder bei ausdrücklicher Vereinbarung eines kostenpflichtigen Datenchecks.
8. Zieht der Auftraggeber eine abgegebene verbindliche Bestel-lung zurück, kann harder-online, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Liefer- oder Leistungspreises für die durch die Bear-beitung der Bestellung entstandenen Kosten berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
9. Durch Einloggen in sein Kundenkonto kann der Auftragge-ber den Fortschritt seiner Aufträge verfolgen. Der Bestelltext wird bei harder-online gespeichert und kann vom Auftraggeber jederzeit abgerufen, ausgedruckt oder auf seinem lokalen Rechner gespeichert werden.
10. Das Kundenkonto kann der Auftraggeber jederzeit wieder löschen, indem er eine E-Mail mit seinen Kundendaten an „info@unserdrucker.de“ bzw. „info@labelprint24.com“ sendet.
§ 4 Proof
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, ein kostenpflichtiges Proof anzufordern. Entscheidet er sich nach Vorlage des Proofs nicht für die Druckfreigabe, wird der Aufwand für die Erstellung des Proofs in Rechnung gestellt. Entscheidet sich der Auftraggeber für die Druckfreigabe, ist der Aufwand für die Erstellung des Proofs im Rechnungsbetrag für den Auftrag enthalten.
§ 5 Vertragsänderungen
1. Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderun-gen des Liefer- oder Leistungsgegenstandes, bedarf es hierzu einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftrag-gebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinen-stillstands werden dem Auftraggeber berechnet.
3. harder-online behält sich bei fehlenden oder fehlerhaften Informationen vor, den Lieferungs- oder Leistungsgegenstand angemessen zu ändern.
4. Technische Änderungen des Liefer- oder Leistungsgegen-standes, die das Vertragsziel nicht gefährden, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben vorbehalten.
§ 6 Lieferzeit
1. Ist eine Liefer- oder Leistungsfrist vereinbart, so beginnt diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages sowie der ordnungsgemäßen Erfüllung aller Mitwirkungspflich-ten des Auftraggebers; entsprechendes gilt für Liefer- oder Leistungstermine.
2. Bei einvernehmlichen Änderungen des Auftragsgegenstan-des sind Liefer- oder Leistungsfristen und Liefer- oder Leis-tungstermine neu zu vereinbaren.
Dies gilt auch dann, wenn über den Auftragsgegenstand nach Vertragsschluss erneut verhandelt wurde, ohne dass eine Änderung des Auftragsgegenstandes vorgenommen wurde.
3. Liefer- oder Leistungsfristen und Liefer- oder Leistungstermi-ne stehen unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzei-tigen Vorlieferung sowie unvorhersehbarer Produktionsstörun-gen.
4. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in welchem der Auftraggeber seinen Verpflich-tungen gegenüber harder-online nicht nachkommt. Insbeson-dere sind die Liefer- und Leistungsfristen für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Korrekturabzüge, Proofs, Muster etc. durch den Auftraggeber vom Zeitpunkt der Versendung an diesen bis zur endgültigen Freigabe gehemmt. Dies gilt ent-sprechend auch für Liefer- und Leistungstermine.
5. Die Liefer- oder Leistungszeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefer- oder Leistungsgegenstand das Werk von harder-online verlassen oder harder-online die Fertigstel-lung zur Abholung bzw. die Versandbereitschaft angezeigt hat.
6. harder-online ist berechtigt, bereits vor vereinbarter Zeit die vereinbarte Lieferung oder Leistung zu erbringen.
7. Teillieferungen oder -leistungen sind – soweit für den Auf-traggeber zumutbar – zulässig und können gesondert abge-rechnet werden.
§ 7 Abnahmeverzug
1. Nimmt der Auftraggeber die Ware aufgrund eines von ihm zu vertretenden Umstandes zum vereinbarten Liefertermin bzw. Ablauf der vereinbarten Lieferfrist nicht ab, kann harder-online Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen verlan-gen.
2. Wird die Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber verzögert, kann harder-online für jeden angefangenen Monat Lagerkosten in Höhe von 0,5 %, höchstens jedoch insgesamt 5 % des Liefer- oder Leistungspreises, berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragspartei-en unbenommen.
harder-online ist befugt, auf Kosten und Gefahr des Auftragge-bers einen geeigneten Aufbewahrungsort zu bestimmen sowie die Liefer- oder Leistungsgegenstände zu versichern.
3. Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von harder-online nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Auslieferung der Waren hinaus archi-viert.
4. Ist harder-online berechtigt, wegen Annahmeverzugs des Auftraggebers Schadenersatz zu verlangen, so kann harder-online, unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächli-chen Schaden geltend zu machen, 15 % des Preises als Scha-densersatz fordern, wenn nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
§ 8 Liefer- und Leistungshindernisse
1. In den Fällen höherer Gewalt ist harder-online ab dem Zeit-punkt, zu dem das Hindernis harder-online die Lieferung oder Leistungserbringung unmöglich macht, von der entsprechen-den Pflicht zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen ver-traglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung in diesem Zusammenhang befreit, sofern dies dem Auftraggeber unver-züglich mitgeteilt wird. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung dem Auftraggeber zugeht. Vom Auftraggeber bereits erbrachte Leistungen sind diesem durch harder-online unverzüglich zu erstatten.
2. "Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, welches harder-online daran hindert, eine oder mehrere vertraglichen Verpflichtungen von harder-online aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit harder-online nach-weist, dass: (a) dieses Hindernis außerhalb der zumutbaren Kontrolle von harder-online liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von harder-online nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder über-wunden werden können.
Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereig-nissen das Vorliegen höherer Gewalt vermutet:
(i) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung;
(ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie;
(iii) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sank-tionen;
(iv) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befol-gung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteig-nung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatli-chung;
(v) Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereig-nis;
(vi) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informations-systemen oder Energie;
(vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aus-sperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäu-den.
3. Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die unter Ziffer 1 darge-legten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hinder-nis die Vertragserfüllung durch harder-online verhindert.
4. Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragspartnern dasjenige, was sie kraft des Vertrages berechtigterweise erwarten durften, in erheblichem Maße entzogen wird, so haben beide Vertragspartner das Recht, den Vertrag durch Benachrichtigung des jeweils ande-ren Vertragspartners innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu kündigen. Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Vertragspartner ausdrücklich, dass der Vertrag von jedem Ver-tragspartner gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 60 Tage überschreitet.
5. harder-online ist außerdem zum Rücktritt vom Vertrag be-rechtigt, soweit harder-online ohne Verschulden von einem eigenen Lieferanten trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert wird und deshalb seinen eigenen Liefer- oder Leistungsverpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber nicht nachkommen kann. In diesem Fall wird harder-online den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefer- oder Leistungsgegenstandes informieren und erbrachte Leistungen diesem unverzüglich erstatten.
6. Die in § 8 aufgeführten Rechte stehen harder-online auch dann zu, soweit sich harder-online bereits in Verzug befand, als diese Umstände eintraten.
§ 9 Bezahlung
1. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die verein-barten Preise in Euro nach Maßgabe der Klausel EXW (ex works) der INCOTERMS 2020 zuzüglich Umsatzsteuer, Zoll-, Fracht-, Verpackungs- und Transportversicherungskosten sowie sonstiger Versandkosten.
Eine Versicherung der zu versendenden Ware erfolgt von harder-online nur auf ausdrückliches schriftliches Verlangen und auf Kosten des Auftraggebers.
2. Die Lieferung erfolgt zu den im Rahmen des Bestellvorgan-ges angegebenen Versandkosten.
3. Soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, kann der Auftraggeber den vereinbarten Preis grundsätzlich per Vorkas-se, PayPal oder per Nachnahme zahlen. Auftraggebern mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist die Zahlung nur per PayPal gestattet. harder-online behält sich auch im Übrigen insbesondere zur Absicherung des Kreditrisikos ausdrücklich vor, Lieferungen nur nach vorheriger Zahlung durch den Auf-traggeber vorzunehmen.
4. harder-online ist berechtigt, den vereinbarten Preis ange-messen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kos-tenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen, Material- oder Energiepreisänderungen eintreten. Die Kosten-änderung wird dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewie-sen.
5. harder-online ist berechtigt, den vereinbarten Preis ange-messen zu ändern, wenn sich vor oder anlässlich der Durch-führung des Auftrags Änderungen ergeben, weil die vom Auf-traggeber gemachten Angaben oder zur Verfügung gestellten Unterlagen fehlerhaft waren oder vom Kunden sonst Änderun-gen gewünscht werden.
6. Etwaige Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Erst-musterteile, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auf-traggeber veranlasst sind, sowie Datenübertragungen werden diesem gesondert berechnet. Die hierfür anfallenden Preise werden dem Besteller vor Abgabe der verbindlichen Bestellung während des Bestellvorgangs mitgeteilt.
7. harder-online ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine ange-messene Vorauszahlung zu verlangen. Zinsen werden hierfür nicht vergütet.
8. Rechnungen sind, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum fällig. Sie sind ohne Abzüge zu zahlen. Im Falle der Nichtzah-lung gerät der Auftraggeber mit Fälligkeit ohne weitere Mah-nung in Verzug.
Skonti und Rabatte werden nur nach gesonderter Vereinba-rung gewährt. Teilzahlungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
9. Bestehen mehrere offene Forderungen von harder-online gegenüber dem Auftraggeber und werden Zahlungen des Auftraggebers nicht auf eine bestimmte Forderung erbracht, so ist harder-online berechtigt festzulegen, auf welche der offenen Forderungen die Zahlung erbracht wurde.
10. Bei Zahlungsverzug, Stundung oder Teilzahlung ist harder-online berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunk-ten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern und weitere Leistungen bis zur Regulierung sämtlicher fälliger Rechnungen zurückzuhalten. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
11. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber seine Zahlungsfähigkeit bzw. seine Kreditwürdigkeit.
Bei begründeten Zweifeln an Zahlungsfähigkeit oder Kredit-würdigkeit des Auftraggebers ist harder-online berechtigt, Vor-kasse oder eine geeignete Sicherstellung für die vom Auftrag-geber zu erbringende Leistung zu fordern.
Ist der Auftraggeber nicht bereit, Vorkasse zu leisten oder die Sicherheit zu bestellen, so ist harder-online berechtigt, nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
12. Eingeräumte Zahlungsziele entfallen und ausstehende Forderungen werden sofort zur Zahlung fällig, wenn die Eröff-nung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auf-traggebers beantragt wird oder wenn der Auftraggeber unzutref-fende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat oder bei sonstigen begründeten Zweifeln an Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers.
13. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber gegenüber Ansprüchen von harder-online nur zu, wenn die Gegenforde-rung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Die Abtretung von gegen harder-online gerichteten Forderun-gen bedarf der Zustimmung von harder-online.
14. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht nur, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder wenn harder-online seine Pflichten aus demselben Vertrags-verhältnis trotz schriftlicher Abmahnung wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten hat.
Ist eine Leistung von harder-online unstreitig mangelhaft, ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung nur in dem Maße be-rechtigt, wie der einbehaltene Betrag im angemessenen Ver-hältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Mangelbeseitigung steht.
15. Die Zahlungstermine bleiben auch dann bestehen, wenn ohne Verschulden von harder-online Verzögerungen in der Ablieferung entstehen.
16. harder-online ist bei Erstaufträgen berechtigt, neben den vertraglich vereinbarten Preisen für den Liefergegenstand angemessene und übliche einmalige Programmier- und Ein-rüstkosten zu berechnen.
17. Soweit Mehrwertsteuer in der Abrechnung von harder-online nicht enthalten ist, insbesondere weil harder-online aufgrund der Angaben des Auftraggebers von einer „innerge-meinschaftlichen Lieferung“ im Sinne des § 4 Nr. 1 b i. V. m. § 6 a UStG ausgeht und die harder-online nachträglich mit einer Mehrwertsteuerzahllast belastet wird (§ 6 a IV UStG), ist der Auftraggeber verpflichtet, den Betrag, mit dem die harder-online belastet wird, an diese zu bezahlen. Diese Pflicht besteht un-abhängig davon, ob die harder-online Mehrwertsteuer, Ein-fuhrumsatzsteuer oder vergleichbare Steuern im Inland oder im Ausland nachträglich abführen muss.
§ 10 Erfüllungsleistungen
1. Erfüllungsort für die in Auftrag gegebenen Leistungen ist das Werk von harder-online. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, wird harder-online den Versand der Ware an den vom Auftraggeber angegebenen Bestimmungsort veran-lassen.
2. Erfüllungsort der an harder-online zu leistenden Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung ist der Geschäftssitz von harder-online.
3. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Ware verpflichtet.
4. Die Gefahr etwaiger Fehler der Ware geht mit der Druckrei-ferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in der an die Druckreiferklärung an-schließenden Produktion entstanden sind oder erkannt werden konnten.
5. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit Anzeige der Fertigstellung der Ware auf den Auftraggeber über. Soweit Versand vereinbart wurde, geht die entsprechende Gefahr mit Absendung der Ware oder deren Übergabe an das beauftragte Transportunternehmen auf den Auftraggeber über.
6. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde, erfolgt die Erstellung von Transportdokumenten und Begleitpapieren unter Hinweis auf harder-online.
7. Soweit nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde, bestimmt harder-online Art und Umfang der Verpackung. Ein-wegverpackungen werden vom Auftraggeber entsorgt.
8. Erfolgt der Versand in Leihverpackungen, sind diese inner-halb von 30 Tagen nach Erhalt der Lieferung frachtfrei zurück-zusenden. Verlust und Beschädigung der Leihverpackungen hat der Auftraggeber zu vertreten.
Leihverpackungen dürfen nicht zu anderen Zwecken oder zur Aufnahme anderer Gegenstände dienen. Sie sind lediglich für den Transport der gelieferten Ware bestimmt. Beschriftungen dürfen nicht entfernt werden.
9. Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport soll unverzüglich eine Bestandsaufnahme veranlasst und harder-online davon Mitteilung gemacht werden. Ansprüche aus etwaigen Transportschäden müssen beim Spediteur durch den Auftraggeber unverzüglich geltend gemacht werden.
§ 11 Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
1. Alle Ansprüche des Auftraggebers wegen mangelhafter Lieferungen oder Leistungen setzen voraus, dass dieser sei-nen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware auf Mängel und Schäden, insbesondere auch zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenerzeugnisse, gemäß § 377 HGB unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und harder-online hier-bei wie auch später erkannte Mängel und Schäden unverzüg-lich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen sowie harder-online eine Rückstellprobe aus der betroffenen Lieferung zu überlas-sen. Für Dienst- und Werkleistungen gilt die Regelung des § 377 HGB entsprechend. Mängelrügen müssen schriftlich erfol-gen.
3. Die Verwendung mangelhafter Lieferungen oder Leistungen ist unzulässig. Konnte ein Mangel bei Wareneingang oder Leistungserbringung nicht entdeckt werden, ist nach Entde-ckung jede weitere Verwendung des Liefer- oder Leistungsge-genstandes unverzüglich einzustellen. Die Beweislast dafür, dass ein verdeckter Mangel vorliegt, trägt der Auftraggeber.
4. Der Auftraggeber überlässt harder-online die gerügten Wa-ren und räumt die zur Prüfung des gerügten Mangels erforder-liche Zeit ein. Bei unberechtigten Beanstandungen behält sich harder-online die Belastung des Auftraggebers mit dem ange-fallenen Überprüfungsaufwand vor.
5. Die Mängelrüge entbindet den Auftraggeber nicht von der Einhaltung seiner Zahlungsverpflichtungen.
6. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen den Auftraggeber nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
7. Maßabweichungen der von harder-online zu erbringenden Lieferung oder Leistung können dann nicht beanstandet wer-den, wenn diese Abweichungen als branchen- oder handels-üblich qualifiziert werden können.
8. Bei Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Ent-sprechende geringfügige oder übliche Abweichungen stellen keinen Mangel der Liefer- oder Leistungsgegenstände von harder-online dar.
§ 12 Gewährleistung
1. Wurden zwischen harder-online und dem Auftraggeber subjektive Anforderungen an die Liefer- und Leistungsgegen-stände vereinbart, z.B. durch einzuhaltende Spezifikationen, liegt ein Sachmangel im Sinne von § 434 BGB ausschließlich dann vor, wenn die Liefer- und Leistungsgegenstände diese subjektiven Anforderungen nicht einhalten. Etwaige abwei-chende objektive Anforderungen im Sinne von § 434 Abs. 3 BGB sind insoweit unbeachtlich.
2. Von harder-online abgegebene Konformitätserklärungen, Beschaffenheitsvereinbarungen oder Spezifikationen stellen keine Garantien dar und begründen keine verschuldensunab-hängige Haftung. Sie befreien den Auftraggeber insbesondere auch nicht von seiner Pflicht, die Ware vor Verarbeitung – auch mittels Durchführung entsprechender Analysen – auf ihr Ge-eignetheit für das jeweilige Packgut zu überprüfen.
3. Soweit ein Mangel der Liefer- oder Leistungsgegenstände von harder-online vorliegt, ist harder-online nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung, Ersatzlieferung oder Gutschrift berech-tigt.
4. Die Nachbesserung kann nach Abstimmung mit harder-online auch durch den Auftraggeber erfolgen.
5. Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausge-schlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlas-sung des Auftraggebers verbracht wurde.
6. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanferti-gungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
7. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, leistet harder-online keine Gewährleistung für die Reaktion einer Haftbeschichtung auf besonderen Untergründen.
8. Die Gewährleistung für Mängel, die den Wert oder die Ge-brauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchti-gen, ist ausgeschlossen.
§ 13 Rechtsmängel
1. Aufträge nach harder-online übergebenen Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Angaben werden auf Gefahr des Auf-traggebers ausgeführt. Wenn harder-online infolge der Ausfüh-rung solcher Bestellungen in fremde Schutzrechte eingreift, stellt der Auftraggeber harder-online von Ansprüchen dieser Rechtsinhaber frei. Weitergehende Schäden trägt der Auftrag-geber.
2. Die Haftung von harder-online für etwaige Schutzrechtsver-letzungen, die im Zusammenhang mit der Verbindung oder dem Gebrauch der Liefer- oder Leistungsgegenstände mit anderen Produkten stehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass harder-online die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Für Schadensersatzansprüche gilt ausschließlich § 15.
3. Im Fall von Rechtsmängeln ist harder-online nach ihrer Wahl berechtigt, die erforderlichen Lizenzen bezüglich der verletzten Schutzrechte zu beschaffen, oder die Mängel des Liefer- oder Leistungsgegenstandes durch Zurverfügungstellung eines in einem für den Auftraggeber zumutbaren Umfang geänderten Liefer- oder Leistungsgegenstandes zu beseitigen.
4. Der tatsächliche Einsatz- oder Verwendungsort der Leistun-gen von harder-online ist harder-online grundsätzlich nicht bekannt. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, selbst zu über-prüfen, ob etwaige Schutzrechtsverletzungen oder sonstige Rechtsverletzungen am Liefer- oder Verwendungsort durch die Lieferung oder Anwendung der Leistungen von harder-online bestehen und ob die Leistungen von harder-online am Ver-wendungsort im Übrigen eingesetzt werden können. Die Haf-tung von harder-online für die Verletzung von fremden Schutz-rechten erstreckt sich im Übrigen nur auf solche Schutzrechte, welche in Deutschland registriert und veröffentlicht sind, es sei denn, dass harder-online eine darüber hinausgehende Schutz-rechtsverletzung zu vertreten hat. Für Schadensersatzansprü-che gilt ausschließlich § 14.
5. Eine Übertragung oder Einräumung von Schutz- und Urhe-berrechten, insbesondere von bestehenden gewerblichen Schutzrechten von harder-online auf den Auftraggeber, ist nicht Gegenstand der von harder-online zu erbringenden Lieferung oder Leistung. Art und Umfang der einzuräumenden Nutzungs- oder Schutzrechte bleiben einer gesonderten ver-traglichen Vereinbarung vorbehalten.
6. Die von harder-online zur Auftragsausführung eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Daten, Filme, Lithogra-phien, Werkzeuge und Druckträger bleiben auch bei gesonder-ter Verrechnung Eigentum der harder-online und werden nicht ausgeliefert; etwaige Urheberrechte stehen der harder-online zu.
7. Sämtliche von harder-online entworfenen Ideen und Unter-lagen, insbesondere Muster, Dummies, Skizzen, Entwürfe, technische Informationen, Lithos, Probedrucke usw., unterste-hen dem Schutz des geistigen Eigentums der harder-online und dürfen ohne Zustimmung der harder-online in keiner Form genutzt oder verwertet werden, sofern diese Erzeugnisse nicht ausschließlich nach den Angaben und Vorschriften des Auf-traggebers gefertigt wurden.
8. Sofern harder-online im Auftrag des Auftraggebers nach von diesem übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen technischen Unterlagen oder nach vom Auftraggeber vorgegebenen Verfahrenswünschen fertigt, übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung dafür, dass damit Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen Dritte der harder-online unter Berufung auf bestehende Schutzrechte insbeson-dere die Herstellung und Lieferung derartiger Erzeugnisse, so ist harder-online, ohne zur Überprüfung der Rechtslage ver-pflichtet zu sein, berechtigt, im betreffenden Umfang jede weite-re Tätigkeit einzustellen und Schadensersatz vom Auftraggeber zu verlangen.
9. Mit Übergabe derartiger Zeichnungen, Unterlagen und der-gleichen sowie mit den gewünschten Verfahrenserfolgen und den vorgegebenen Rezepturen und zugrunde gelegten Materi-aleinsätzen etc. wird harder-online durch den Auftraggeber von allen in diesem Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter freigestellt.
§ 14 Haftung
1. Sofern harder-online, die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von harder-online vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Pflicht verletzen, insbesondere aus dem Ver-tragsverhältnis oder vorsätzlich oder grob fahrlässig eine uner-laubte Handlung begehen, haftet harder-online für den daraus entstehenden Schaden des Auftraggebers nach den gesetzli-chen Vorschriften.
2. Sofern harder-online, die gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von harder-online eine Pflicht lediglich einfach fahrlässig verletzen, sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen harder-online, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei einer einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung von harder-online auf den vertrags-typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentli-che Vertragspflicht in diesem Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auf-traggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
3. Vorstehender Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbe-schränkung gelten nicht im Falle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, auch nicht, soweit eine Beschaffenheitsgarantie nicht erfüllt ist und auch nicht, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegt.
4. Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben von den vorste-henden Regelungen unberührt.
5. Rückgriffsansprüche des Auftraggebers gegen harder-online bestehen nur insoweit, als dieser mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängel- und Schadenersatzansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat.
6. Eine Haftung von harder-online ist ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber seinerseits die Haftung gegenüber seinem Abnehmer wirksam beschränkt hat.
7. Soweit nicht in den vorliegenden ABL anders vereinbart, haftet der Auftraggeber gegenüber harder-online mindestens im Umfang der gesetzlichen Haftung. Haftungsbegrenzungen bzw. -ausschlüsse des Auftraggebers, die seine gesetzliche Haftung einschränken, sind ausgeschlossen.
§ 15 Verjährung
1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Män-geln der Produkte, Dienst- und Werkleistungen von harder-online beträgt 1 Jahr. Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 438 Abs. 3, 634 a Abs. 1 Nr. 2, 634 a Abs. 3 BGB gilt die dort vorgesehene Verjährungsfrist. Haftet harder-online nach § 14 auf Schadensersatz, richtet sich die Gewähr-leistungsfrist bezüglich des Schadensersatzanspruches nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Nacherfüllungsmaßnahmen hemmen weder die für die ursprüngliche Leistungserbringung geltende Verjährungsfrist, noch lassen sie die Verjährung neu beginnen. § 212 BGB bleibt unberührt.
§ 16 Eigentumserwerb
1. harder-online behält sich das Eigentum an allen Vertragsge-genständen bis zum vollständigen Ausgleich aller harder-online aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber zustehenden Forderungen vor.
harder-online behält sich an den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen (technischen) Unterlagen alle Eigentums- und Urheberrechte vor.
2. Wird Eigentum von harder-online mit fremdem Eigentum verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwirbt harder-online Eigentum an der neuen Sache nach Maßgabe des § 947 BGB.
3. Erfolgen Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die fremde Leistung als Hauptsache anzusehen ist, so erwirbt harder-online Eigentum im Verhältnis des Wertes der harder-online-Leistung zu der fremden Leistung zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.
4. Sofern harder-online durch ihre Leistung Eigentum an einer Sache erwirbt, behält sich harder-online das Eigentum an dieser Sache bis zur Begleichung aller bestehenden Forderun-gen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfäl-tig zu verwahren und, sofern erforderlich, rechtzeitig Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten auf seine Kosten durchzuführen. Der Auftraggeber hat die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Im Schadenfalle entstehende Sicherungsansprüche sind an harder-online abzutreten.
6. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Sache, welche im (Mit-) Eigentum von harder-online steht, im ordnungsgemäßen Ge-schäftsgang weiterzuveräußern, solange er seinen Verpflich-tungen aus der Geschäftsbeziehung mit harder-online nach-kommt. Für diesen Fall gilt die aus der Veräußerung entste-hende Forderung in dem Verhältnis als an harder-online abge-treten, in dem der Wert der durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten harder-online-Leistung zum Gesamtwert der ver-äußerten Ware steht. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung dieser Forderung auch nach der Abtretung berechtigt. Die Befugnis von harder-online, diese Forderung selbst einzuzie-hen, bleibt unberührt.
7. Das Recht des Auftraggebers zur Verfügung über die unter harder-online-Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sowie zur Einziehung der an harder-online abgetretenen Forderungen erlischt, sobald er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt und bzw. oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird. In diesen vorgenannten Fällen sowie bei sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers ist harder-online berechtigt, die unter Eigen-tumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Mahnung zurückzuneh-men.
8. Der Auftraggeber informiert harder-online unverzüglich, wenn Gefahren für dessen Vorbehaltseigentum, insbesondere bei Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit und Vollstreckungsmaß-nahmen, bestehen. Auf Verlangen von harder-online hat der Auftraggeber alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im (Mit-) Eigentum von harder-online stehenden Waren und über die an harder-online abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu set-zen. Der Auftraggeber unterstützt harder-online bei allen Maß-nahmen, die nötig sind um das (Mit-) Eigentum von harder-online zu schützen und trägt die daraus resultierenden Kosten.
9. Wegen aller Forderungen aus dem Vertrag steht harder-online ein Pfandrecht an den aufgrund des Vertrages in den Besitz von harder-online gelangten Sachen des Auftraggebers zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus frühe-ren Lieferungen oder Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Liefer- oder Leistungsgegenstand in Zusammenhang stehen.
Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht, soweit dieses unbestritten oder rechtskräftig festge-stellt ist. Die §§ 1204 ff. BGB und § 50 Abs. 1 der Insolvenzord-nung finden entsprechend Anwendung.
10. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forde-rungen von harder-online um mehr als 10 %, so wird harder-online auf Verlangen des Auftraggebers insoweit Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
§ 17 Korrekturabzüge und Andrucke
1. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und an harder-online mit Druckreiferklärung zurückzugeben. Fernmündlich aufgegebe-ne Änderungen sollen schriftlich bestätigt werden.
2. Für Fehler, die der Auftraggeber im Rahmen der Kontrolle der Korrekturabzüge und der Andrucke übersieht, ist er mit einer späteren Mängelrüge ausgeschlossen, es sei denn die Fehler waren nicht erkennbar.
3. Für Fehler in den zur Verfügung gestellten Kopiervorlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
§ 18 Geheimhaltung
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle schutzwürdigen As-pekte der Geschäftsbeziehung vertraulich zu behandeln. Er wird insbesondere alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbe-ziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis behandeln. Nicht unter die Geheimhaltungspflicht fallen Informationen oder Aspekte der Geschäftsbeziehung, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe bereits öffentlich bekannt waren sowie solche Informationen oder Aspekte der Geschäftsbeziehung, die einer Vertragspartei bereits nachweislich vor der Bekanntgabe durch die andere Vertragspartei bekannt waren.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass auch seine Mitarbeiter die berechtigten Geheimhaltungsinteressen von harder-online wahren.
2. Eine Vervielfältigung der dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig.
3. Sämtliche Unterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung von harder-online weder ganz noch teilweise Dritten zugänglich gemacht oder außerhalb des Zwecks verwendet werden, zu dem sie dem Auftraggeber überlassen wurden.
4. Verfahren, die die harder-online dem Auftraggeber, in wel-cher Form auch immer, übergeben oder bekannt gemacht hat, dürfen nur für den im Vertrag vorgesehenen bzw. spezifizierten Verwendungszweck angewendet werden; eine Preisgabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der harder-online unzulässig.
5. Eine auch teilweise Offenlegung der Geschäftsbeziehung mit harder-online gegenüber Dritten darf nur nach vorheriger schrift-licher Zustimmung durch harder-online erfolgen; der Auftragge-ber soll die Dritten im Rahmen einer gleichartigen Vereinbarung ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichten. Der Auftraggeber darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit der Geschäftsbe-ziehung mit harder-online werben.
6. Der Auftraggeber ist auch nach dem Ende der geschäftlichen Beziehungen zur Geheimhaltung verpflichtet.
7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit Hilfe der von harder-online erhaltenen und geheimhaltungsbedürftigen Informatio-nen nicht direkt oder indirekt mit Kunden von harder-online Geschäfte abzuwickeln oder diese zu bewerben.
§ 19 Kennzeichnung
harder-online ist berechtigt, auf den Liefer- und Leistungsge-genständen in angemessener Weise auf harder-online hinzu-weisen, sofern der Auftraggeber seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Auftraggeber kann seine Zustimmung diesbezüglich nur insoweit verweigern, als er ein berechtigtes Interesse hat.
§ 20 Geltendes Recht
1. Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von harder-online. harder-online ist berechtigt, den Auftragge-ber vor jedem anderen nach dem Gesetz zuständigen Gericht zu verklagen.
2. Für die Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Anwendbarkeit des CISG – „Wiener Kaufrecht“ und das internationale Privatrecht sind ausgeschlossen.
3. Sollten einzelne Teile dieser ABL unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht be-rührt. Die Vertragspartner bemühen sich, die unwirksame Klau-sel durch eine andere Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftli-chen Zweck und rechtlichen Sinn der ursprünglichen Formu-lierung am nächsten kommt.
4. Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 21 Kontaktdaten
harder-online GmbH
An der Borntelle 4
01619 Zeithain
Fon: +49 (0) 751 56168 0
Fax: +49 (0) 751 56168 17
E-Mail: info@labelprint24.com
http://www.labelprint24.com
http://www.unserdrucker.de
http://www.druckerei-harder.de
Geschäftsführer:
Stefan Harder
Registergericht:
Amtsgericht Dresden,
Handelsregister Nr.: HRB 28989
Steuernummer: 209/110/01560
Ust.ID Nr.: DE230296876
ODR:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.